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BRANDSCHUTZ NACH DGUV

Die Aufgaben im Brandschutz sind vielseitig und schützen Leben, Hab und Gut. Sie sind definiert in der DGUV Information 205-003 und ASR A2.2 (Quelle: DGUV 205-003)

  • Erstellen und Aktualisierung/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen oder Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
  • Kontrolle und Erstellung/Anpassung aus eigener Hand von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw., ggf. Aktualisierung durchführen/veranlassen.
  • Einreichung der erstellten Unterlagen zur Genehmigung von Feuerwehrplänen, Feuerwehrgeschossplänen und Brandschutzordnungen Teile A,B, C
  • Berechnung und Auslegung von Löschmitteleinheiten nach Brandgefährdung und Brandklassen. Umsetzung in Feuerlöscher und/oder Wandhydranten sowie Mitwirkung bei der Platzierung der Einrichtungen.
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe, sowie Kontrolle zur Einhaltung der festgelegten Maßnahmen
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepten
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Mängel im vorbeugenden Brandschutz erkennen, Lösungen vorschlagen und deren Umsetzung überwachen
  • Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Ausbildung von Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer gem. ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Stoffen
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege
  • Kontrolle und Prüfung von Flucht- und Rettungswegen
  • Überwachung der Prüfung, bzw. Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz