WISSEN. KÖNNEN. WOLLEN.
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ARBEITSSICHERHEIT

 

 Das kann ich für Sie tun:

  • Erkennen von Gefährdungen und Gesundheitsgefahren
  • Erstellen der rechtssicheren Dokumenten
  • Beratung bei Baustelleneinsatz/ Kundendienst und notwendige Gefährdungsanalyse und Dokumentation
  • Unterstützung bei der Integration von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Abläufe (Managementsysteme)
  • ASA (Arbeitsschutzausschuss) Sitzung vorbereiten/einberufen/durchführen
  • Schulungen von Sicherheitsbeauftragten
  • Erstellen der Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkataster
  • Bewertung von psychischen Belastungen
  • Ursachenermittlung bei Unfällen, Beinahunfällen und Maßnahmen zur Vermeidung
  • Sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Aufwand ermitteln gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Unterstützung bei der Neubeschaffung von Geräten, Werkzeugen und Anlagen

Ein Unfall kostet Geld, bis zu 1000,- € pro Tag. 

Mitunter fällt erhöhter Erklärungsbedarf, Aufwand mit BG und/oder Ämtern, Polizei/Kripo, Landesamt für Arbeitsschutz (Lagetsi), usw. an. Es kommt zu:

  • Fehlzeiten, Produktionsstörung und –ausfälle
  • Qualitätsproblemen, Auftragsverlusten
  • Sachschäden
  • Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufserkrankungen
  • Verletzungen unterschiedlicher Art und Schwere
  • Vermeidbarer Investitionsbedarf für Nachrüstungen
  • Bußgelder, Strafverfahren, Regressforderungen

 Was können wir gemeinsam dagegen tun?

  • Unfälle verhüten durch Unterweisung (Prävention)
  • Aufbau eines HSSE Management
  • Unfälle analysieren, auswerten und Maßnahmen definieren und umsetzen.
  • Begehungen vor Ort -> Unterweisungen bei Bedarf
  • Umweltanalysen 
  • Erstellen von Checklisten
  • Ich habe Verantwortung/Weisungsbefugnis (Rechtslage)
  • Gesetzliche Grundlage der SiFa
  • Kleinbetriebsbetreuung: Ab 2013 ist auch im öffentlichen Dienst alternative Betreuung möglich

Individuelle Betreuung nach Unternehmensgröße

Bis 10 Mitarbeiter ist eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene Betreuung möglich. Die Regelbetreuung wird entsprechend der UVT-Regelung umgesetzt.

Zwischen 11 und 50 Mitarbeitern kann eine Grundbetreuung erfolgen oder betriebsspezifisch angepasst werden. Die Regelbetreuung wird entsprechend der UVT-Regelung umgesetzt.

Bei über 50 Mitarbeitern kann eine Grundbetreuung erfolgen oder betriebsspezifisch angepasst werden. Eine Regelbetreuung ist nicht vorgesehen.